Wenn Ihr Kind krank wird: Kinderkrankengeld

Wegen der anhaltenden Pandemiesituation wurde die Sonderregelung für das Kinderkrankengeld verlängert. Auch in diesem Jahr gilt: Pro Kind gibt es 30 Tage Kinderkrankengeld – statt sonst 10 Tagen.

Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf 60 Tage pro Kind. Bei mehr als zwei Kindern können Sie allerdings höchstens 65 Arbeitstage pro Elternteil für die Pflege des erkrankten Kindes beantragen. Für Alleinerziehende bedeutet das: maximal 130 Arbeitstage. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Anspruch auf Kinderkrankengeld haben jedoch nur gesetzlich versicherte Eltern, deren Kind nicht älter als 12 Jahre alt und ebenfalls in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Keine Altersbegrenzung gibt es für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind. Infos zum Anspruch auf Kinderkrankengeld beim Bundesgesundheitsministerium. Für den Antrag auf Kinderkrankengeld wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.

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