Pauschalreisende aufgepasst! Jetzt handeln…

Wenn Sie für pandemiebedingte Absagen Ihrer Pauschalreise in der Vergangenheit einen Gutschein erhalten haben, fordern Sie jetzt die Rückzahlung des Reisepreises ein. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin.

Zum 1. Januar 2022 haben abgesicherte Reisegutscheine ihre Gültigkeit verloren. Wenn Ihr Reiseveranstalter Ihnen bis heute das Geld nicht ausgezahlt hat, fordern Sie es ein – am besten per Einschreiben. Nutzen Sie dafür den Musterbrief der Verbraucherzentralen.

Haben Sie keine Scheu das Geld einzufordern. In diesem Fall herrscht nach Auskunft der Verbraucherzentralen sehr große Rechtssicherheit.

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