Es ist Winter und Hochsaison für alle Skisportler.
Das Skifahren in Italien soll künftig sicherer gestaltet werden. Seit dem 01.01.2022 benötigen alle Skifahrer eine gültige Privathaftpflichtversicherung, sofern sie auf italienischen Pisten unterwegs sind.
ARAG Kunden, die Versicherungsschutz im Rahmen von Recht&Heim oder der Solo-PHV erlangt haben, können über die Abteilung Team Privatkunden (Tel.: 0211 9890-1601) einen entsprechenden Versicherungsnachweis beantragen. Mit diesem Nachweis ist keine zusätzliche Haftpflichtversicherung vor Ort, z.B. bei den Betreibern von Skipisten, erforderlich.
Zum Nachweis des Versicherungsschutzes für die mitversicherten Personen (z.B. im Familientarif) sind diese bei der Beantragung des Nachweises jeweils mit Vorname, Name und Geburtsdatum anzugeben.
Kann kein Versicherungsnachweis vorgezeigt werden, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro sowie mit einem Entzug des Skipasses gerechnet werden.