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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung
Daheim statt Heim:
Die Pflege zu Hause Wer Pflege braucht, wünscht sich in der Regel eines: so lange wie möglich in den vertrauten vier Wänden zu bleiben. Hier finden Sie hilfreiche Fragen, die Sie sich stellen sollten, wenn Sie sich mit dem Thema Pflege beschäftigen.
Pflegezusatzversicherung

Verwirklichen Sie im Fall der Fälle Ihre Vorstellung von guter Pflege und sichern Sie sich gegen die Kosten ab.

Pflegeversicherung

Sicherheit für ein selbstbestimmtes Leben:

Unsere Pflegekostenversicherung
Kostenschutz für alle Pflegearten: Ergänzen Sie die staatliche Grundversorgung in der Höhe die Sie sich wünschen. Verdoppeln oder verdreifachen Sie zum Beispiel einfach die staatlichen Leistungen die Ihnen im Pflegefall zustehen.

Pflegetagegeld

Die perfekte Ergänzung

Pflegetagegeldversicherung
Absicherung bei Pflege im Heim: Schützen Sie sich speziell vor den hohen Kosten der vollstationären Versorgung. Wir sichern jeden Tag davon zu einem festen Tagessatz ab – von 1 Euro bis 100 Euro. Über das Pflegetagegeld können Sie frei verfügen.

Pflege-Bahr

Geld vom Staat inklusive:

Unsere Pflege-Bahr-Versicherung

Profitieren Sie von staatlicher Förderung und ergänzen Sie Ihre private Pflegevorsorge mit Pflege-Bahr. Unser passendes Produkt ist die ARAG FörderPflege für nur 10 Euro im Monat.


Auch wenn wir den Gedanken, vielleicht einmal ein Pflegefall zu werden, gern verdrängen: Leider kann es jeden treffen. Statistisch betrachtet wird jeder zweite Deutsche irgendwann pflegebedürftig – nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums sind das in einigen Jahrzehnten rund vier Millionen Menschen.

Sie schließen die Pflegelücke
Weil die gesetzliche Pflegeversicherung einen großen Teil der Pflegekosten nicht trägt, gibt es eine Versorgungslücke. Keine Sorge: Mit der richtigen Pflegezusatzversicherung brauchen Sie keine Gedanken an die finanziellen Belastungen zu verschwenden, die durch eine Versorgung in den eigenen vier Wänden oder im professionellen Pflegeheim entstehen.

Sie schützen Ihre Angehörigen
Ganz gleich, in welchen Pflegegrad Sie möglicherweise eingestuft werden: Sie können eine fachkundige Pflege nach Ihren individuellen Ansprüchen sicherstellen – ohne dass Ihre Rente oder Vermögenswerte deshalb eventuell aufgezehrt werden. Zugleich schützen Sie Ihre Angehörigen. Denn wenn Ihre privaten Mittel nicht ausreichen oder diese aufgebraucht sind, müssen Ihre Kinder oder der Ehepartner den Eigenanteil Ihrer Pflegekosten tragen. Dies gilt immer im Rahmen gesetzlicher Vorgaben – mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Elternunterhalt.

Vertrauen Sie auf uns: Wir lassen Sie bei Pflegebedürftigkeit nicht allein!

 

PflegekostenversicherungKostenerstattung entstandener Pflegekosten

Pflegetagegeld­versicherungFrei verfügbares Tagegeld für Pflege im Pflegeheim

Pflege-BahrErgänzung Ihrer privaten Vorsorge mit staatlicher Förderung

Zusätzliche Pflegevorsorge ist günstiger, als Sie möglicherweise denken. Vor allem, wenn Sie schon früh damit beginnen. Denn sowohl für unsere Pflegekostenversicherung als auch das Pflegetagegeld gilt: Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto günstiger sind Ihre Beiträge!

Pflegekostenversicherung

32,20 Euro/Monat

Preisbeispiel für 100 % Erstattungsstufe | Abschluss mit 35 Jahren

 

Pflegetagegeld

14,80 Euro/Monat

Preisbeispiel für 100 % Erstattungsstufe | Abschluss mit 35 Jahren

Selbstverständlich unterstützen wir Sie, sobald Pflegebedürftigkeit eintritt! Ganz gleich, ob sich der Pflegefall vorher ankündigt oder die Versorgung schlagartig notwendig wird: Bei unserem Pflegetagegeld und unserer Pflegekostenversicherung gibt es keine Wartezeit.

Was das konkret für Sie bedeutet? Ganz einfach: Sie beziehen unsere Leistungen, wenn Sie in einen der fünf Pflegegrade eingestuft worden sind. (Das Pflegetagegeld erhalten Sie ab Pflegegrad II in vollstationärer Pflege).

So können Sie möglichst schnell die fachkundige Pflege organisieren und langfristig sicherstellen. Dabei helfen wir Ihnen gern – zum Beispiel durch die Empfehlung eines geeigneten Pflegedienstes.

Lediglich beim Pflege-Bahr gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von fünf Jahren

Ab wann tritt die Pflegereform in Kraft?

Am 1. Januar 2017 tritt mit dem Pflegestärkungsgesetz II die weitreichendste Reform seit Bestehen der Pflegeversicherung in Kraft. Pflegebedürftigkeit wird dann neu definiert, fünf Pflegegrade ersetzen die vorhandenen Pflegestufen.

Wie wird Pflegebedürftigkeit zukünftig definiert?

Aktuell werden Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen (zum Beispiel Demenz) nicht in gleicher Weise berücksichtigt wie diejenigen mit rein körperlichen. Sie werden ungleich behandelt – sowohl bei der Begutachtung als auch hinsichtlich der Art und Höhe der Leistungen, die sie aus der Pflegeversicherung erhalten. Dies wird nun anders: Ab dem 1. Januar 2017 gelten ein neues Begutachtungsverfahren und ein angepasstes Leistungsrecht.

Wie wird Pflege künftig bewertet?

Die „Minutenpflege“ gehört bald der Vergangenheit an. Denn die persönlichen Bedürfnisse sollen besser berücksichtigt werden. Deshalb orientiert sich die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr an der Zeit, die zur Unterstützung eines Pflegebedürftigen benötigt wird. Stattdessen wird das Maß der Selbstständigkeit zugrunde gelegt.

Wie funktioniert das neue Begutachtungsverfahren?

Ab 2017 werden vor Einstufung in einen Pflegegrad sechs Lebensbereiche geprüft und unterschiedlich gewichtet. Kognitive oder psychische Beeinträchtigungen spielen dabei eine größere Rolle als bisher.

Benötige ich nach der Pflegereform überhaupt noch eine Pflegezusatzversicherung?

Das können wir nur dringend empfehlen. Zwar war die umfassende Reform in Sachen Absicherung von Pflegekosten ein guter und wichtiger Schritt – dennoch ist und bleibt die gesetzliche Pflegeversicherung nach wie vor eine Basisversorgung. Private Vorsorge mit einer Pflegezusatzversicherung ist daher auch in Zukunft sinnvoll und notwendig.

 

Darf es etwas mehr sein?

ARAG Individualpflege

Der Versicherungsschutz für den Pflegefall sollte sich Ihrem Leben anpassen und nicht umgekehrt. Entscheiden Sie also selbst, welchen Tagessatz Sie absichern möchten, oder wählen Sie die Basis-, Komfort- oder Premiumvariante.

 

Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Grundsätzlich gilt:

Jeder von uns ist über die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert.

Ob im Pflegeheim oder in den eigenen vier Wänden: Kosten, die im Falle von Pflegebedürftigkeit anfallen, werden so übernommen – allerdings nur zu einem gewissen Anteil.

Es entsteht eine Versorgungslücke, die Sie aus Ihrem Vermögen schließen müssen.

Mit der privaten Pflegezusatzversicherung sichern Sie diese Kosten ab.
So bewahren Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit auch im Pflegefall.
Pflegetagegeldversicherung

Ihre Absicherung bei Pflege im Heim: Schützen Sie sich speziell vor den hohen Kosten bei stationärer Pflege – ein gutes Gefühl! Die ständige Versorgung im Pflegeheim ist besonders kostenintensiv. Sichern Sie jeden Tag der vollstationären Pflege einfach zu einem festen Tagessatz ab: Mit dem passenden Pflegetagegeld können Sie gelassener in die Zukunft blicken!

Die Vorteile unserer Pflegetagegeldversicherung:
Bedarfsgerecht:
Höhe des Pflegetagegeldes in 1 Euro-Schritten wählbar
Frei verfügbar: Kein Nachweis über Pflegekosten erforderlich
Sofort: Erstattung bei stationärer Pflege und Pflegegrad 2 – ohne Wartezeit

Weil es leider nicht auszuschließen ist, dass man einmal dauerhaft in einem Pflegeheim versorgt werden muss. Aufgrund des pflegerischen Aufwands ist diese Pflegeart besonders kostspielig. Und da die gesetzliche Pflegeversicherung bei weitem nicht alle Kosten trägt, bleibt grundsätzlich ein hoher Eigenanteil. Geld, das Monat für Monat aus Ihrem privaten Vermögen oder durch Ihre nächsten Angehörigen aufgebracht werden muss – zum Beispiel den Ehepartner oder Ihre Kinder.

Schließen Sie diese Pflegelücke! Unsere Pflegetagegeldversicherung schützt Sie und Ihre Familie zuverlässig vor den finanziellen Belastungen einer ständigen Pflege im Heim. So zahlen wir für jeden notwendigen Tag der vollstationären Pflege ein Pflegetagegeld in der von Ihnen gewählten Höhe – zusätzlich zu den Leistungen, die Sie aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Darauf können Sie vertrauen!


Unser Pflegetagegeld ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wir halten Ihnen also finanziell den Rücken frei, wenn Pflege besonders viel kostet: bei einer Betreuung im Pflegeheim rund um die Uhr.

Wir zahlen Ihnen für jeden Tag in vollstationärer Pflege ein Pflegetagegeld
Die Höhe des Pflegetagegeldes ist auf den Euro genau wählbar – von 1 Euro bis 100 Euro
Über das Pflegetagegeld können Sie ohne Beleg verfügen: Sie müssen uns keine Rechnungen über die Pflegekosten einreichen
Ab welchem Pflegegrad bekommt man das Pflegetagegeld?
Sie erhalten von uns das Pflegetagegeld, das Sie bei Vertragsabschluss gewählt haben, ab Pflegegrad II bei vollstationärer Pflege.

Was passiert, wenn sich die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ändern?
Keine Sorge: Das hat keine Auswirkungen auf die Höhe Ihres Pflegetagegelds. Sie erhalten trotzdem den vollen Betrag zur freien Verfügung, den Sie mit uns vereinbart haben. Verlassen Sie sich darauf!


Sind auch Leistungen für die Pflege durch Angehörige versichert?

Nein, denn das Pflegetagegeld ist ein Kostenschutz speziell für die ständige Versorgung im Pflegeheim entwickelt. Für die Pflege im häuslichen Bereich (zum Beispiel durch Verwandte oder einen ambulanten Pflegedienst) werden deshalb keine Leistungen übernommen.

Wer kann die Pflegetagegeld­versicherung abschließen?
Jeder, der mindestens 13 Jahre alt ist.
Pflegebahr

Pflege-Bahr: Pflegevorsorge mit Zuschuss vom Staat

Die staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung – auch Pflege-Bahr genannt – wird mit 60 Euro pro Jahr bezuschusst. Unser dazu passendes Produkt heißt ARAG FörderPflege und ist der optimale Ergänzungsbaustein zu unserem Pflegetagegeld oder unserer Pflegekostenversicherung. Ihre Vorteile mit Pflege-Bahr: Pro Monat erhalten Sie 5 Euro Zuschuss vom Staat Monatsgeld und Beitrag sind so festgelegt, dass Sie immer die volle staatliche Förderung erhalten. Für die Förderpflege ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, die Wartezeit beträgt fünf Jahre

Mehr als zwei Millionen Menschen sind bereits heute in Deutschland auf Pflege angewiesen. Und es werden stetig mehr. Auf sie kommen neben physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung gewährt lediglich eine Grundversorgung.

Weil die staatlichen Leistungen die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel nicht decken, kann im Pflegefall ein hoher Eigenanteil fällig werden. Besonders bei der Einstufung in einen höheren Pflegegrad. Reichen die Einkünfte aus Rente oder Pension und das Privatvermögen nicht aus, werden die nächsten Angehörigen für die Finanzierung der Restkosten herangezogen. Erst wenn alle finanziellen Spielräume ausgeschöpft sind, kommt der Staat für die Restkosten auf.

Mit dem staatlich geförderten Pflege-Bahr können Sie diese Versorgungslücke teilweise ausgleichen. Möchten Sie jedoch im Falle von Pflegebedürftigkeit Ihre finanzielle Freiheit in möglichst ganz bewahren und im Fall der Fälle auch Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder vor eventuell hohen Extrakosten schützen, sollte die Absicherung mit Pflege-Bahr nur ein ergänzender Baustein Ihrer privaten Pflegevorsorge sein.
Was unser Pflege-Bahr kostet:
monatlich 10 €
Und pro Monat gibt der Staat 5 Euro dazu. Somit geben Sie 10 Euro aus und zahlen tatsächlich 15 Euro in Ihre private Pflegevorsorge ein.
Was unser Pflege-Bahr leistet

Sie erhalten ein Pflegemonatsgeld abhängig vom Pflegegrad – mindestens 600 Euro in Pflegegrad 5.
Das Pflegemonatsgeld ist frei verfügbar, das heißt: Die Auszahlung der Leistungen ist nicht an die Art der Pflege gebunden.
Monatsgeld und Beitrag sind für jedes Eintrittsalter so festgelegt, dass Sie immer die volle staatliche Förderung erhalten.

Pflegeversicherungs-Anfrage

    Existenzabsicherung

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