Sie möchten das Rechtsschutzangebot,
wie in der E-Mail angeboten, annehmen?
Antrag

Informationen zur Beantragung erhalten Sie weiter unten.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer
Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß
und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit
zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet,
wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend
Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem
Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1
nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit
der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist
eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und
der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.
Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Ihre
ARAG SE
Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Wir führen bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten kommen kann, nicht selbst durch, sondern übertragen die Erledigung einer anderen Gesellschaft der ARAG Gruppe oder einer
anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung für uns und soweit erforderlich für die
anderen Stellen.
Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß personenbezogene Daten für uns erheben, verarbeiten oder
nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungserklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter
www.ARAG.de eingesehen oder bei ARAG Versicherungen, Kundenservice, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Telefon 0211 9890-1601, service@ARAG.de angefordert werden.
Für die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der Liste genannten Stellen benötigen wir Ihre Einwilligung.
Ich willige ein, dass die ARAG SE meine nach § 203 StGB geschützten Daten an die in der oben erwähnten Liste genannten Stellen weitergibt und entbinde die Mitarbeiter
der ARAG SE insoweit von ihrer Schweigepflicht.
2. Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Es kann in den folgenden Fällen dazu kommen, dass gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraus-
setzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann.
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen.
Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von nach § 203 StGB geschützten Daten informiert sowie auf
Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Ich willige ein, dass die ARAG SE meine nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbst
ständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die Mitarbeiter der ARAG SE insoweit von ihrer Schweigepflicht.
Information zur Verwendung Ihrer Daten
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten durch die ARAG Allgemeine Versicherungs-
AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Diese Informationen gelten auch für die versicherte Person. Wenn die
versicherte Person nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, wird der
Versicherungsnehmer diese Information der versicherten Person wei-
tergeben.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an
wen kann ich mich wenden?
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
ARAG-Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 98 700 700
Fax: 0211 963 2850
E-Mail-Adresse: service@ARAG.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g.
Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail
unter: Datenschutz@ARAG.de
Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zwecke der Verarbeitung)
und auf Basis welcher Rechtsgrundlagen?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutz-
gesetzes neue Fassung (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten
Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller
weiteren maßgeblichen Gesetze. Zudem verarbeiten wir – soweit für die
Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene
Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Presse, Inter-
net, Handels- und Vereinsregister) zulässigerweise gewinnen oder
die uns von anderen Unternehmen des ARAG Konzerns oder von
sonstigen Dritten (z.B. Schuldnerverzeichnis, Melderegister) berech-
tigt übermittelt werden. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen
auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen
Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die
oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren.
Diese können Sie im Internet unter: www.ARAG.de/datenschutz abrufen.
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die
von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages
und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Im Zuge
der Tarifgestaltung haben wir anhand von mathematisch-statistisch
anerkannten und bewährten Verfahren Tarifgruppen gebildet. Hierzu
wurden beispielsweise folgende Informationen herangezogen (Arbeit-
nehmerstatus, Geburtsdatum, PLZ). Kommt der Versicherungsvertrag
zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertrags-
verhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben
zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versi-
cherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungs-
vertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer personen-
bezogenen Daten nicht möglich.
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, wie z.B. für die
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vor-
gaben.
Die Daten aller mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG bestehen-
den Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kunden-
beziehung. Beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsan-
passung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende
Auskunftserteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen
personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke
ist Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO. Soweit dafür besondere Kategorien perso-
nenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten in der Unfallversiche-
rung) erforderlich sind, holen wir in der Regel Ihre Einwilligung nach
Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO ein. Erstellen wir Statistiken mit
diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j)
DS-GVO i. V. m. § 27 BDSG.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns
oder von Dritten zu wahren Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Dies kann insbe-
sondere erforderlich sein zur:
• Risiko und Geschäftssteuerung
• Optimierung unserer Geschäftsprozesse
• Weiterentwicklung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten
• Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für
andere Produkte der Unternehmen des ARAG-Konzerns und deren
Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsforschung
• Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen
wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versiche-
rungsmissbrauch hindeuten können
• Klärung von möglichen Mehrfach- und Nebenversicherungen.
Hierzu nehmen wir Kontakt mit den uns von Ihnen oder Dritten
(z.B. Vorversicherer, Lebenspartner, Kundenbetreuer, etc.) mitge-
teilten Versicherern auf
• Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei Strei-
tigkeiten
• Gewährleistung der Haus- , Anlagen- und IT-Sicherheit sowie des
IT-Betriebs
• Videoüberwachung zur Wahrung des Hausrechts.
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher
Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten
oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei-
tungen dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen
i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DS-GVO.
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genann-
ten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetz-
lichen Bestimmungen darüber u.a. auf www.ARAG.de/datenschutz
zuvor informieren.
An welche Kategorien von Empfängern geben wir Ihre Daten
weiter?
Rückversicherer:
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versi-
cherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich
sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer
zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko
oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es
möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund
seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung
sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir
übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für
die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich
ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderli-
chen Umfang.
Beteiligte Gesellschaften:
Für die Übernahme von Versicherungsrisiken kann es erforderlich
sein, dass wir eine oder mehrere weitere Versicherungsgesellschaften
(Beteiligte Gesellschaften) an Risiken beteiligen müssen.
Die beteiligten Gesellschaften nutzen Ihre Vertrags- und Schadenda-
ten dann ebenfalls zur Risikoprüfung- und Bewertung, sowie zur
Schadenabwicklung.
Vermittler:
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Ver-
mittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss
und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags-
und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese
Daten an die Sie persönlich betreuenden Vermittler und betreuende
Geschäftsstelle, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung
und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsan-
gelegenheiten benötigen.
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmens-
gruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in
der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein
Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur
zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen
Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und
Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleis-
terliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten
Datenverarbeitung teilnehmen.
Externe Auftragsverarbeiter und Dienstleister:
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli-
chen Pflichten sowie zur Wahrnehmung unserer eigenen berechtigen
Interessen zum Teil externer Auftragsverarbeiter und Dienstleister.
Die Microsoft Ireland Operations Limited stellt uns im Rahmen einer
Auftragsverarbeitung insbesondere die Microsoftprodukte Windows,
Office 365 und Azure zur Verfügung. Hierbei ist eine Datenspeiche-
rung auf Servern in Europa vertraglich vereinbart.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleis-
ter, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen beste-
hen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils aktuellen
Version auf unserer Internetseite unter: www.ARAG.de/datenschutz
entnehmen.
Weitere Empfänger:
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetz-
licher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbe-
hörden oder Strafverfolgungsbehörden).
Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vor-
kommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt wer-
den, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht
werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu drei-
ßig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten,
soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis-
und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz.
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahren.
Welche Rechte haben Sie?
Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person
gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter
bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung
Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Ein-
schränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Her-
ausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturier-
ten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Soweit Sie uns eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO zur
Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke
erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis
Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit,
unter der o.g. Anschrift, widerrufen werden. Dies gilt auch für den
Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-
GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind.
Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der
bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf-
sichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzauf-
sichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nord-
rhein-Westfalen
Postfach 200444
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
Fax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,
können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus
Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Daten-
verarbeitung sprechen.
I. Konzerngesellschaften, die an gemeinsamen Datenverarbeitungsverfahren der Kundenstammdaten teilnehmen:
1. ARAG SE 4. Vif GmbH
2. ARAG Allgemeine Versicherungs-AG 5. Interlloyd Versicherungs-AG
3. ARAG Krankenversicherungs-AG
II. Dienstleister mit Datenverarbeitung als Hauptgegenstand des Auftrags (Einzelbenennung):
Auftraggebende Gesellschaft Dienstleister Zweck der Beauftragung Gesundheitsdaten
Konzerngesellschaften (siehe I.) ARAG IT GmbH Betrieb gruppenweiter IT-Anwendungen
Softwareentwicklung, IT-Sicherheit ja
ARAG Service Center GmbH Telefonischer Kundendienst, Assistance-Leistungen ja
Microsoft Ireland Operations Limited
Insbesondere Bereitstellung der Microsoftprodukte
Windows, Office 365 und Azure.
(Die Datenspeicherung auf Servern in Europa ist
vertraglich vereinbart.)
ja
Paragon Customer Communications
Weingarten GmbH Druck und Versand ja
außer 1. ARAG SE Betreuungs-, Verkaufsförderungs- und
Steuerungsaktivitäten in den Vertriebswegen ja
außer 1. ARAG SE Datentransfer mit Vermittlern und Dienstleistern ja
außer 1. ARAG SE Marktforschung, Marketing, Konzernrevision, Recht ja
außer 1. ARAG SE Postbearbeitung, inkl. scannen der Eingangspost ja
außer 3. ARAG SE Risikoprüfung, Abwicklung Rückversicherungsgeschäft ja
außer 1. ARAG SE Zahlungsverkehr (Inkasso) Mahnverfahren
außergerichtlich und gerichtlich ja
1. + 2. Denkpark GmbH Bereitstellung einer digitalen Kommunikationsplattform nein
außer 4. Rhenus Data Office GmbH Akten- & Datenträgervernichtung ja
ARAG SE Swiss Post Solutions GmbH Leistungs- und Vertragsbearbeitung nein
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Actineo GmbH Leistungsbearbeitung ja
ARAG SE Antrags- und Vertrags-Bearbeitung
Beschwerdemanagement ja
ARAG Service Center GmbH Leistungsbearbeitung ja
DEKRA Claims Management GmbH Leistungsbearbeitung ja
E+S Rückversicherung AG Antrags- und Leistungsbearbeitung ja
Europa Versicherung AG Leistungsbearbeitung ja
Property€xpert GmbH Leistungsbearbeitung nein
ARAG Krankenversicherungs-AG ARAG Service Center GmbH Telefonischer Kundendienst ja
AWP Service Deutschland GmbH Leistungsbearbeitung ja
CAPITA Customer Service Germany
GmbH Telefonischer Kundendienst ja
compass private pflegeberatung
GmbH Pflege Assistance ja
Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. Austausch von Meldesätzen mit Finanzbehörden nein
IBM Deutschland GmbH Korrektur und Erfassen von Daten ja
IMB Consult GmbH Medizinische Gutachten ja
innovas GmbH Pflegesachbearbeitung ja
MEDICPROOF GmbH Leistungsbearbeitung ja
PASS IT-Consulting Dipl.-Ing.
Rienecker GmbH & Co. KG Vertragsbearbeitung nein
PAV Card GmbH Produktion von Druckstücken nein
Swiss Post Solutions GmbH Telefonischer Kundendienst , Leistungs- und
Vertragsbearbeitung
ja
WDS.care GmbH Pflege Assistance ja
Stand 11.2021
Auftraggebende Gesellschaft Dienstleister Zweck der Beauftragung Gesundheitsdaten
Interlloyd Versicherungs-AG Actineo GmbH Leistungsbearbeitung ja
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Dienstleistermanagement ja
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Leistungsbearbeitung ja
ARAG Service Center GmbH Leistungsbearbeitung (Schutzbrief) ja
DEKRA Claims Management GmbH Leistungsbearbeitung ja
E+S Rückversicherung AG Antrags- und Leistungsbearbeitung ja
Property€xpert GmbH Leistungsbearbeitung nein
III. Kategorien von Dienstleistern, bei denen Datenverarbeitung kein Hauptgegenstand des Auftrages ist:
Auftraggebende Gesellschaft Dienstleisterkategorie Zweck der Beauftragung Gesundheitsdaten
Alle Konzerngesellschaften Adressermittler Adressprüfung nein
Ärzte Risiko und Leistungsprüfung ja
Aktenlager Lagerung von Akten ja
Assisteure Assistanceleistungen zum Teil
Call-Center In-/Outbound Telefonie zum Teil
Datenvernichter Vernichtung von Daten ja
Gutachter und Sachverständige
Risiko-/Leistungsprüfung, Rückstellungs- und
Rentabilitätsberechnung, Unterstützung bei
Schadenregulierung, Unterstützung bei Kalkulation
zum Teil
Inkassounternehmen Forderungsmanagement nein
IT-Dienstleister Wartung und Entwicklung von IT-Hard- und Software zum Teil
Lettershops/Druckereien/
Postversender Druck/Versand von Post und Emailmassensendungen nein
Marketingagenturen/-provider Marketingaktionen nein
Marktforschungsunternehmen Marktforschung nein
Rechtsanwälte Rechtsberatung/-hilfe, Prozessvertretung
Forderungseinzug, Regressverfahren zum Teil
Rückversicherer Rückversicherung ja
Sanierer, Werkstätten Schadensanierung und Reparaturen zum Teil
Servicekartenhersteller Herstellung von Kundenkarten nein
Wirtschaftsauskunfteien Bonitätsprüfung in der Antrags- und Leistungsbearbeitung nein
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Anbieter für Telediagnostik
und Teletherapie Einschätzung der Erkrankung des Tieres nein
ARAG Krankenversicherungs-AG Anbieter medizinischer Produkte Hilfsmittelversorgung ja
IV. Hinweise:
Nicht alle hier gelisteten Auftragnehmer und Dienstleister erhalten automatisch Ihre personenbezogenen Daten. Pro Auftrag wird geprüft, welche
personenbezogenen Daten tatsächlich zur Auftragserfüllung notwendig sind und nur diese werden dann im Rahmen des Auftrages an den jeweiligen
Auftragnehmer oder Dienstleister weitergeben.
Ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten im Rahmen von einzelnen Beauftragungen ist nur dann möglich, wenn eine gesonderte Prüfung ergibt, dass
Ihr schutzwürdiges Interesse aufgrund einer besonderen persönlichen Situation die berechtigten Interessen des beauftragenden Unternehmens überwiegt.
Sollten Sie weiteren Informationsbedarf zu dieser Dienstleisterliste, den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche
Versicherungswirtschaft“ oder sonstigen Datenschutzthemen haben, so finden Sie entsprechende Hinweise unter Rubrik Datenschutz auf der ARAG Webseite
(http://www.arag.de). Hier finden Sie unter der Überschrift „Dienstleisterliste der ARAG“ immer eine aktuelle Fassung der Dienstleisterliste.
Die Versicherungswirtschaft nutzt das HIS der informa HIS GmbH zur
Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachver-
haltsaufklärung bei der Leistungsprüfung sowie bei der Bekämpfung
von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter
personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich. Nähere Infor-
mationen dazu entnehmen Sie bitte der „Information über den Da-
tenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Arti-
kel 13 und 14 DSGVO“ die als separate Anlage beigefügt ist. Sollten
wir Ihre Daten im Fall von erhöhten Risiken in das HIS einmelden,
werden Sie in jedem Fall hierüber von uns benachrichtigt.
Wann und warum erfolgt ein Datenaustausch mit Ihrem
früheren Versicherer?
Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z.B. zur
Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in Recht&Heim bzw. Ihre
Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls) überprüfen und bei
Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein
Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im
Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.
Holen wir Bonitätsauskünfte zu Ihrer Person ein?
Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig
ist, nutzen wir Informationen aus dem Handelsregister, dem Schuld-
nerverzeichnis und dem Verzeichnis über private Insolvenzen zur
Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens. Sie befreien die
ARAG insoweit vom Berufsgeheimnis (Geheimhaltungspflicht nach
§ 203 Strafgesetzbuch).
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum)
zum Zweck der Bonitätsprüfung an die infoscore Consumer Data
GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechtsgrundlagen dieser
Übermittlungen ist Artikel 6 Absatz 1 f) der DSGVO. Übermittlungen
auf der Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit
dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unterneh-
mens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grund-
rechte und Grundfreiheiten betroffener Personen, die den Schutz
personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten in ein
Drittland?
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Über-
mittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein ange-
messenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemes-
sene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne
Datenschutzvorschriften, EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden
sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Datenschutzniveau
bei unseren Dienstleistern können Sie hier: www.ARAG.de/datenschutz
abrufen oder unter den oben genannten Kontaktinformationen anfor-
dern.
Finden automatisierte Einzelfallentscheidungen statt?
Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstel-
lung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das
Zustandekommen des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder
über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag
gespeicherten Daten sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Infor-
mationen entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungs-
pflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom
Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Infor-
mationen. Die Regeln richten sich nach versicherungsmathemati-
schen Kriterien und Kalkulationen. Beispielsweise erfolgt bei der
Antragsstellung die Berechnung und Bewertung auf Basis Ihrer
Angaben im Versicherungsantrag. Im Rahmen der Leistungsbearbei-
tung werden versicherte und nicht versicherte Sachverhalte geprüft.
Soweit wir automatisierte Einzelfallentscheidungen in den vorherig
beschriebenen Fällen durchführen, haben Sie das Recht auf Erwir-
kung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf
Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtung der Entschei-
dung. Dieses Recht besteht nicht, wenn Ihrem Begehren vollumfäng-
lich stattgegeben wurde.