Verkehrs-Versicherungen

Rechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz

Welchen Verkehrsrechtsschutz benötigen Sie?

Zukünftiger Schutz

Unser Klassiker mit Leistungen ab Vertragsbeginn. Für alle, die keinen aktuellen Rechtskonflikt haben und sich präventiv absichern möchten

Rückwirkender Schutz

Gibt es nur bei uns: Sofort-Leistungen ohne Wartezeit. Für alle, die jetzt einen aktuellen Rechtskonflikt haben und unsere Leistungen sofort benötigen

Klassischer Verkehrs Rechtsschutz

Bei einem Auffahrunfall erleiden Sie ein Schleudertrauma und verlangen Schmerzensgeld.
Sie legen gegen den Bußgeldbescheid wegen zu hohen Tempos Einspruch ein. Wir helfen dabei, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Möchten Sie sich gegen einen vermeintlichen Rotlichtverstoß wehren, hilft unser Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Ihnen wird der Führerschein entzogen und Verkehrsunterricht angeordnet. Sie glauben zu Unrecht – und wehren sich juristisch mit unserer Hilfe.
Sie wollen eine Streitigkeit klären, die Ihr Kfz betrifft, zum Beispiel wegen Garantieansprüchen.
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden müssen Sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Wir übernehmen die Kosten für Prozess und Anwalt.
Sie streiten vor dem Finanzgericht um die Einstufung Ihres Kfz als „schadstoffarm“ und eine entsprechend niedrigere Kfz-Steuer.
Wegen Reisemängeln gibt es Streitigkeiten mit dem Veranstalter. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

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Rückwirkender Verkehrs Rechtsschutz

Das kann Ihren Führerschein retten! Ob Sie zu schnell waren, ein Stoppschild übersehen haben oder in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden: Bei uns erhalten Sie rechtlichen Rückhalt – auch wenn Sie noch nicht versichert sind. Den Verkehrsrechtsschutz Sofort gibt es so nur bei uns!
Einzigartig: Unterstützung bis zu 3 Monate rückwirkend.
Sicher: Übernahme Ihrer gerichtlichen und außergerichtlichen Anwaltskosten. Wenn erforderlich durch alle Instanzen.
Schnell: Einfacher Abschluss, keine Wartezeit.


Ab Vertragsbeginn profitieren Sie zudem auch von allen Leistungen der Komfort-Variante des klassischen Verkehrsrechtsschutzes. Die Mindestlaufzeit des Verkehrsrechtsschutzes Sofort beträgt drei Jahre.
Einfacher Abschluss, keine Wartezeit: Sie erfahren sofort, ob wir Ihren Fall versichern können
Nur bei uns können Sie sich noch absichern, wenn schon etwas passiert ist. Ob Sie zu schnell waren oder ein Stoppschild übersehen haben.
Wir übernehmen Ihre Anwalts- und Gerichtskosten – wenn erforderlich auch durch alle Instanzen.
Für Ihren Rückwärts-Schutz haben wir nach vorn gedacht! Mit dem innovativen Verkehrsrechtsschutz Sofort sind Ihnen wichtige Leistungen sogar nachträglich sicher. Denn wir versichern einen zurückliegenden Schadenfall direkt mit. Dies gilt zum Beispiel für folgende Fälle:

Ordnungswidrigkeiten:

Geschwindigkeitsverstoß
Abstandverstoß
Handy am Steuer
Rotlichtverstoß
Alkohol-/Drogenvorwurf
Vor Gericht erreicht ein von uns empfohlener Anwalt, dass das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld entfällt. Wir tragen seine Gebühren.
Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz geltend machen wollen
Bei Streitigkeiten rund um den Kauf oder die Reparatur Ihres Autos
Nach einem Verkehrsunfall, wenn Ihnen Fahrerflucht oder fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird
Wenn Sie mit Verwaltungsbehörden und -gerichten streiten, zum Beispiel weil Ihnen Ihr Führerschein entzogen werden soll
Sie können unsere Rückwärtsversicherung nur abschließen, wenn noch kein Anwalt über eine Beratung hinaus für Sie tätig geworden ist (weil er bereits mündlich oder schriftlich mit der Behörde oder Gegenseite in Kontakt getreten ist). Es darf noch kein Mahnverfahren beziehungsweise keine Klage bei Gericht gegen Sie anhängig sein. Sie kennen keinen Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe? Kontaktieren Sie uns einfach! Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gerne einen kompetenten Fachanwalt aus unserem Netzwerk.
Verkehrsrechtsschutz nach Maß

Mit unserem Verkehrsrechtsschutz fahren Sie besser. Denn falls mal etwas passiert, bleiben Sie souverän – ob gegenüber Unfallgegner, Werkstatt oder Ordnungsamt.

Halter, Eigentümer, Fahrer und Insasse aller auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassenen Fahrzeuge
Fahrer fremder Fahrzeuge
Mieter von Fahrzeugen
Fußgänger
Nutzer von Fahrrad, E-Bike und Segway
Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln

Flyer Verkehrs Rechtsschutz

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Flyer Verkehrs Rechtsschutz Sofort und rückwirkend

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