



Vorsorgen für den Ernstfall
Stellen Sie sich vor, Ihr Partner oder Ihre Partnerin landet im Krankenhaus und ist nicht mehr entscheidungsfähig. Bisher waren Ihnen ohne Vorsorgedokumente dann die Hände gebunden – als Ehepartner konnten Sie keinerlei Entscheidungen darüber treffen, wie Ihr Partner behandelt werden soll. Das dürfen Sie aktuell nur, wenn Ihr Ehepartner Sie mit einer Vorsorgevollmacht explizit als rechtlicher Betreuer eingestellt hat.
Das ist besonders problematisch, weil die meisten Menschen von einer automatischen Vertretungsbefugnis Ihrer Angehörigen und Ehepartner ausgehen. Weit verbreitet ist dieser Irrglaube vor allem bei jüngeren Menschen – laut einer forsa-Studie besitzen nur zwei von 100 Befragten zwischen 18 bis 29 Jahren eine Vorsorgevollmacht. Selbst bei Menschen zwischen 45 bis 59 Jahren haben laut der Studie nur 23 von 100 Menschen eine Vorsorgevollmacht.
- Patientenversorgung
- Vorsorgevollmacht
- Wo liegt der Unterschied?
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- MetaMed Terminvereinbarung
Was ist eine Patientenverfügung?
Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, könnten Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zu Ihrer Unterstützung bestellt. Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Sie größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt.
Sie zweifeln, ob es für Sie Sinn macht, gewisse Maßnahmen zur Vorsorge zu treffen? Dann sollten Sie sich mit folgenden teilweise unangenehmen Fragen auseinandersetzen:
- Haben Sie Bedenken, dass nicht alles medizinisch Mögliche für Sie getan wird, wenn Sie alt oder krank sind?
- Oder ist es im Gegenteil so, dass Sie nicht möchten, dass man Sie mit Hilfe der Apparatemedizin künstlich am Leben erhält, auch wenn es in dieser Situation Ihr Wunsch wäre, dass Ihr Leiden ein Ende haben sollte?
- Was wird, wenn Sie einmal auf die Hilfe anderer angewiesen sein sollten? Wer handelt und entscheidet dann für Sie?
Die Patientenverfügung hält die Antworten auf diese und ähnliche Fragen schriftlich fest. Sich damit zu beschäftigen ist sicher nicht einfach. Es ist aber notwendig, wenn Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren und die relevanten Entscheidungen selbst treffen möchten. Klar ist auch: Wer sich diesen Fragen nicht stellt, riskiert, dass im Ernstfall andere für ihn entscheiden. Das muss nicht nur für die letzte Lebensphase gelten, auch junge Menschen können durch Unfall oder schwere Krankheit zeitweise bewusstlos werden, in ein Koma fallen oder auch sonst dauerhaft pflegebedürftig werden.
Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?
Niemand kann in die Zukunft sehen. Wenn Sie aber sicher gehen möchten, dass eine von Ihnen bestimmte Vertrauensperson im Ernstfall das Ruder übernimmt, tun Sie gut daran, das mit einer Vorsorgevollmacht zu regeln. Der Bevollmächtigte ist aufgrund der Vorsorgevollmacht sofort handlungsfähig. Besprechen Sie mit ihm, wann er die Vollmacht einsetzen soll. Dafür braucht er das Dokument im Original. Überreichen Sie es ihm also direkt oder sagen ihm, wo Sie es aufbewahren, falls es erst im Notfall eingesetzt werden soll.
In nichtehelichen bzw. nicht eingetragenen Partnerschaften sind Vorsorgeverfügungen besonders wichtig. Stichwort Unfall: Ärzte geben Informationen über den Zustand des Patienten nur nahen Angehörigen. Nichtverwandte Partner haben in einer solchen Situation kein Recht darauf. Eine Vorsorgevollmacht betrifft also nicht unbedingt nur die letzte Phase des Lebens, sondern ist besonders wertvoll, wenn es zu einer vorübergehenden Entscheidungsunfähigkeit kommt.
Wo ist der Unterschied zu Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?
Die drei wichtigsten Vorsorgemöglichkeiten Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung haben jeweils unterschiedliche Aspekte – und lassen sich auf Wunsch kombinieren.
Die Patientenverfügung hält Ihre Wünsche für Ihre medizinische Versorgung fest.
Mit einer Betreuungsverfügung oder der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie dann beispielsweise, wer sich um deren Durchsetzung kümmern soll. Es ist also sinnvoll, die Verfügungen zu kombinieren. Wenn Sie niemanden haben, dem Sie so sehr vertrauen, dass Sie ihm eine umfassende Vorsorgevollmacht ausstellen wollen, kann eine Betreuungsverfügung die bessere Wahl sein, denn das Gericht kontrolliert den Betreuer.
Jetzt eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht verfassen - Wir helfen Ihnen dabei!
Zu wissen, wer sich kümmert, wenn man es selbst nicht kann, ist ein sehr gutes und beruhigendes Gefühl. Mit Ihrer Patientenverfügung und Ihrer Vorsorgevollmacht legen Sie Ihre Wünsche fest.
Prozessablauf der erstmaligen Telefonberatung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:
Bitte rufen Sie mich an, damit wir Ihren Termin mit der Rechtsanwaltskanzlei beauftragen können. Natürlich ist dieser Dienst für Sie kostenfrei, es fällt keine Selbstbeteiligung an.
Tel. 0176-20178142
Bitte rufen Sie unseren Rechtssservice unter:
0211 - 9890 1462
an und lassen Sie sich die die Deckungszusage geben.
Dann können Sie sich direkt mit der Rechtsanwaltskanzlei verbinden lassen oder bekommen die Telefonnummer und Vorabunterlagen.
Bitte vereinbaren Sie einen telefonischen Beratungstermin zur Erstellung der Verfügung(en). Diese können Sie natürlich aussuchen = nämlich dann, wann es Ihnen am besten passt.
Zum Zeitpunkt Ihres Wunschtermins und Uhrzeit ruft dann die Kanzlei Sie zurück und können entsprechend alles mit der Kanzlei besprechen.
Im Nachgang erhalten Sie die Dokumente über die Kanzlei.
Natürlich ist die Beratung & Erstellung für Sie kostenfrei!
Bei Fragen:
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